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Notbetreuung in Kindertagesstätten


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung hat auf die steigende Anzahl der Corona-Infektionen in Deutschland und in anderen Ländern reagiert und die Schließung aller Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz verfügt.

Eine Notbetreuung von Kindern in allen Kindertagesstätten ist ab Montag, den 16.03.2020 in Eigenregie durch den Träger der jeweiligen Einrichtung  im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten zu gewährleisten. Die Personalisierung der Einrichtungen ist durch den Träger im notwendigen Umfang sicherzustellen.

Bei der Notbetreuung ist zwingend zu beachten, dass die Eltern glaubhaft dargelegt haben, dass ihnen  keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit im engsten sozialen Umfeld zur Verfügung steht.

Wir verweisen auf das Schreiben vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (13.03.2020, Rundschreiben 13/2020) zur Weiterleitung von Information im Rahmen der Notfallbetreuung und das Rundschreiben 14/2020 vom 14.3.20 über Weitergehende Informationen zur Schließung der KiTas und Notbetreuung.

Danach ist bei der Notbetreuung darauf zu achten, dass jede Kita eine Notbetreuung anzubieten hat und die Kinder im gewohnten Umfeld betreut werden. Das heißt, die üblichen Gruppenstrukturen sind zu beachten. Aus Sicht des Infektionsschutzes ist Folgendes zusätzlich zu beachten:

Um die Verhinderung der Ausbreitung von Corona mit dem Mittel der KiTa-Schließungen möglichst wirkungsvoll zu halten, müssen die Notfallgruppen deutlich kleiner als die üblichen Größen sein.  „Notfallgruppe“ ist deshalb nicht Gruppe im Sinne der Betriebserlaubnis.  Das führt im Endeffekt auch zu einer höheren Personalquote pro Notfallgruppe als üblich.

Zusätzlich geben wir Ihnen die ganz hilfreichen Anweisungen zu Notbetreuung in den Schulen weiter, an denen Sie sich auch orientieren können.

 

Organisation:

  • Gruppengröße:  max. 10 Kinder
  • Abstand halten (kein direkter Kontakt)
  • versetzte Pausen bei Anwesenheit mehrerer Gruppen
  • regelmäßiges Lüften
  • tägliches Reinigen und Desinfizieren (zusätzlich zu den allgemeinen Hygieneempfehlungen sollten insbesondere Türklinken, Handläufe, Spielzeug, Computertastaturen oder Arbeitsflächen gründlich gereinigt bzw. desinfiziert werden)
  • Zugangskontrolle

Personal:

  • Personen, die ein erhöhtes Risiko (z.B. Personen mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten, Ältere) für einen schweren Verlauf einer COVID-19 Infektion haben und Schwangere, sollen während der Schulschließung nicht in der Schule arbeiten, sondern in Abstimmung mit der Schulleitung andere Aufgaben übernehmen.
  • persönliche Hygieneregeln einhalten

Kinder:

  • Keine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten)
  • auf persönliche Hygiene achten (Hygieneregeln einüben und überprüfen und erinnern)
  • Abstand halten (kein direkter Kontakt) zu anderen Kindern und zum Personal

Weitere Informationen zum Verfahren der Notbetreuung in Kindertagesstätten erfolgt in Zusammenarbeit mit dem LJA im Laufe der nächsten Woche.

Zur Aufnahme in die Notbetreuung können Sie das Formular aus der Anlage verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Ulrike Nagel

Dezernat II

 

 

Kontaktadresse:
Kath. Regionalverwaltung
Engelsgasse 1
67657 Kaiserslautern

Tel. 0631/3638-265
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Kath. Kirchengemeinden im Kreis Kaiserslautern
Kath. Kirchengemeinden im Kreis Donnersberg
Kath. Kirchengemeinden im Kreis Kusel

Kath. Regionalverwaltung Kaiserslautern, Engelsgasse 1, 67657 Kaiserslautern

Liebe Eltern,

liebe Sorgeberechtigte,

wie Sie den Medien sicherlich entnehmen konnten, haben die Landesregierung Rheinland-Pfalz sowie mittlerweile die allermeisten Bundesländer die flächendeckende Schließung aller Schulen und Kindertagesstätten angeordnet.

Daher werden alle Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz ab

Montag, 16.03.2020, bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien, 17.04.2020,

geschlossen bleiben.

Entsprechend der Vorgaben des Landesjugendamtes werden in den Kitas ab Dienstag, 17.03.2020, Notgruppen für Kinder eingerichtet deren Sorgeberechtigte keine andere Betreuungsmöglichkeit haben und in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Grundversorgung dienen.

Kinder mit erhöhtem Risiko (mit Vorerkrankungen, unterdrücktem Immunsystem oder akuten Infektionen) werden in den Notgruppen nicht betreut.

Falls Sie zu einer der oben beschriebenen Berufsgruppen gehören und keine andere Möglichkeit haben, ihr Kinder betreuen zu lassen, wenden Sie sich bitte am telefonisch oder via e-mail an Ihre Kita.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Notbetreuung nur für tatsächliche Notfälle und dann auch nur für den tatsächlich benötigten Umfang in Anspruch genommen werden kann.

Bitte denken Sie daran, dass wenn es uns nicht gelingt, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, drastischere Maßnahmen notwendig werden könnten, die weitaus größere Einschränkungen mit sich bringen.

Wir möchten nicht, dass Sorgeberechtigte durch die Kita-Schließung in Notlage geraten. Daher bitten wir Sie, sich vertrauensvoll an Ihre Kita zu wenden, wenn die Kita-Schließung für Sie existentielle Folgen hat.

Wir hoffen sehr, dass der Kita-Betrieb nach den Osterferien seinen gewohnten Gang gehen kann. Wir wünschen Ihnen, liebe Eltern, zu allererst Gesundheit für Sie und Ihre Angehörigen und Durchhaltevermögen für die Zeit in der wir alle mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen umgehen müssen.

Kaiserslautern, 16.03.2020

Ihre Kath. Kirchengemeinden als Kita-Träger