Aktuelles
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Notbetreuung in Kindertagesstätten
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesregierung hat auf die steigende Anzahl der Corona-Infektionen in Deutschland und in anderen Ländern reagiert und die Schließung aller Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz verfügt.
Eine Notbetreuung von Kindern in allen Kindertagesstätten ist ab Montag, den 16.03.2020 in Eigenregie durch den Träger der jeweiligen Einrichtung im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten zu gewährleisten. Die Personalisierung der Einrichtungen ist durch den Träger im notwendigen Umfang sicherzustellen.
Bei der Notbetreuung ist zwingend zu beachten, dass die Eltern glaubhaft dargelegt haben, dass ihnen keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit im engsten sozialen Umfeld zur Verfügung steht.
Wir verweisen auf das Schreiben vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (13.03.2020, Rundschreiben 13/2020) zur Weiterleitung von Information im Rahmen der Notfallbetreuung und das Rundschreiben 14/2020 vom 14.3.20 über Weitergehende Informationen zur Schließung der KiTas und Notbetreuung.
Danach ist bei der Notbetreuung darauf zu achten, dass jede Kita eine Notbetreuung anzubieten hat und die Kinder im gewohnten Umfeld betreut werden. Das heißt, die üblichen Gruppenstrukturen sind zu beachten. Aus Sicht des Infektionsschutzes ist Folgendes zusätzlich zu beachten:
Um die Verhinderung der Ausbreitung von Corona mit dem Mittel der KiTa-Schließungen möglichst wirkungsvoll zu halten, müssen die Notfallgruppen deutlich kleiner als die üblichen Größen sein. „Notfallgruppe“ ist deshalb nicht Gruppe im Sinne der Betriebserlaubnis. Das führt im Endeffekt auch zu einer höheren Personalquote pro Notfallgruppe als üblich.
Zusätzlich geben wir Ihnen die ganz hilfreichen Anweisungen zu Notbetreuung in den Schulen weiter, an denen Sie sich auch orientieren können.
Organisation:
- Gruppengröße: max. 10 Kinder
- Abstand halten (kein direkter Kontakt)
- versetzte Pausen bei Anwesenheit mehrerer Gruppen
- regelmäßiges Lüften
- tägliches Reinigen und Desinfizieren (zusätzlich zu den allgemeinen Hygieneempfehlungen sollten insbesondere Türklinken, Handläufe, Spielzeug, Computertastaturen oder Arbeitsflächen gründlich gereinigt bzw. desinfiziert werden)
- Zugangskontrolle
Personal:
- Personen, die ein erhöhtes Risiko (z.B. Personen mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten, Ältere) für einen schweren Verlauf einer COVID-19 Infektion haben und Schwangere, sollen während der Schulschließung nicht in der Schule arbeiten, sondern in Abstimmung mit der Schulleitung andere Aufgaben übernehmen.
- persönliche Hygieneregeln einhalten
Kinder:
- Keine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten)
- auf persönliche Hygiene achten (Hygieneregeln einüben und überprüfen und erinnern)
- Abstand halten (kein direkter Kontakt) zu anderen Kindern und zum Personal
Weitere Informationen zum Verfahren der Notbetreuung in Kindertagesstätten erfolgt in Zusammenarbeit mit dem LJA im Laufe der nächsten Woche.
Zur Aufnahme in die Notbetreuung können Sie das Formular aus der Anlage verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ulrike Nagel
Dezernat II
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Kath. Kirchengemeinden im Kreis Kaiserslautern
Kath. Kirchengemeinden im Kreis Donnersberg
Kath. Kirchengemeinden im Kreis Kusel
Kath. Regionalverwaltung Kaiserslautern, Engelsgasse 1, 67657 Kaiserslautern
Liebe Eltern,
liebe Sorgeberechtigte,
wie Sie den Medien sicherlich entnehmen konnten, haben die Landesregierung Rheinland-Pfalz sowie mittlerweile die allermeisten Bundesländer die flächendeckende Schließung aller Schulen und Kindertagesstätten angeordnet.
Daher werden alle Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz ab
Montag, 16.03.2020, bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien, 17.04.2020,
geschlossen bleiben.
Entsprechend der Vorgaben des Landesjugendamtes werden in den Kitas ab Dienstag, 17.03.2020, Notgruppen für Kinder eingerichtet deren Sorgeberechtigte keine andere Betreuungsmöglichkeit haben und in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Grundversorgung dienen.
Kinder mit erhöhtem Risiko (mit Vorerkrankungen, unterdrücktem Immunsystem oder akuten Infektionen) werden in den Notgruppen nicht betreut.
Falls Sie zu einer der oben beschriebenen Berufsgruppen gehören und keine andere Möglichkeit haben, ihr Kinder betreuen zu lassen, wenden Sie sich bitte am telefonisch oder via e-mail an Ihre Kita.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Notbetreuung nur für tatsächliche Notfälle und dann auch nur für den tatsächlich benötigten Umfang in Anspruch genommen werden kann.
Bitte denken Sie daran, dass wenn es uns nicht gelingt, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, drastischere Maßnahmen notwendig werden könnten, die weitaus größere Einschränkungen mit sich bringen.
Wir möchten nicht, dass Sorgeberechtigte durch die Kita-Schließung in Notlage geraten. Daher bitten wir Sie, sich vertrauensvoll an Ihre Kita zu wenden, wenn die Kita-Schließung für Sie existentielle Folgen hat.
Wir hoffen sehr, dass der Kita-Betrieb nach den Osterferien seinen gewohnten Gang gehen kann. Wir wünschen Ihnen, liebe Eltern, zu allererst Gesundheit für Sie und Ihre Angehörigen und Durchhaltevermögen für die Zeit in der wir alle mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen umgehen müssen.
Kaiserslautern, 16.03.2020
Ihre Kath. Kirchengemeinden als Kita-Träger
Erklärung
Ich bin/Wir sind auf einen Betreuungsplatz in der Notgruppe der Kita
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angewiesen, weil für mein/unser Kind ___________________________________________
keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht und ich/wir einen Beruf ausübe/n, der zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung einen wichtigen Beitrag leistet.
Angabe des ausgeübten Berufes Sorgeberechtigter 1 _______________________________
Angabe des ausgeübten Berufes Sorgeberechtigter 2 _______________________________
Da bei mir/uns ein anderer Notfall vorliegt, bin ich/sind wir dringend auf eine Betreuung in der Notgruppe angewiesen:
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Zur Ausübung meiner/unserer Tätigkeit werden zwingend folgende Betreuungszeiten benötigt:
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Die Verweildauer des Kindes in der Einrichtung wird so kurz wie möglich gehalten.
Das o.g. Kind wird nicht in die Kita gebracht, wenn es Anzeichen einer Erkrankung aufweist.
Ich werde/Wir werden im Umfeld der Familie auftretende Verdachtsfälle einer Corona-Infektion umgehend bei der Kita-Leitung melden.
Mir/uns ist bewusst, dass es notwendig werden kann, dass die Einrichtung kurzfristig schließt oder Personal aus anderen Einrichtungen in der Kita aushelfen muss. Das Wohl des Kindes steht dabei an erster Stelle. Fühlt sich mein/unser Kind in einer anderen Umgebung oder mit fremdem Erziehungspersonal nicht wohl, bin ich/sind wir damit einverstanden, dass die Betreuung kurzfristig ausgesetzt werden muss.
Mir/uns ist bewusst, dass sich kurzfristig Änderungen bei den Bedingungen der Notfallbetreuung ergeben können und eine Anordnung zur kompletten Schließung aller Kitas nicht ausgeschlossen werden kann.
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Ort, Datum
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Unterschrift Unterschrift
Aktuelle Elterninformation zur Schließung der Kindertagesstätten in RheinlandPfalz
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte, die Anzahl der Corona-Infektionen in Deutschland und in anderen Ländern nimmt immer weiter zu. Diese Entwicklung stellt uns alle vor besondere Herausforderungen.
In mehreren Bundesländern wurde mittlerweile die Schließung der Schulen und Kitas angeordnet. Um die Menschen in Rheinland-Pfalz so gut es möglich ist, zu schützen, sieht sich auch die Landesregierung Rheinland-Pfalz gezwungen, die Kitas vorübergehend zu schließen.
Zur Betreuung der Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Grundversorgung der Bevölkerung haben, wird eine Notbetreuung in den Kitas sichergestellt. Sollten Sie einer dieser Berufsgruppen angehören und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Kita. Sollte es in Ihrer Kita keine Möglichkeit der Notbetreuung geben, wenden Sie sich bitte an Ihr örtlich zuständiges Jugendamt.
Das Landesamt berät die Kindertagesstätten und ihre Träger sowie die Jugendämter bei der Einrichtung und Umsetzung der Notbetreuung. Die Landesregierung hat eine allgemeine Hotline zu medizinischen Fragen zum Corona-Virus eingerichtet. Diese ist erreichbar unter der Nummer 0800 575 81 00 Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag und Sonntag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Aktuelle Informationen finden Sie gebündelt auch auf einer entsprechenden Homepage der Landesregierung unter: corona.rlp.de.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Birgit Zeller
Weitergehende Informationen zur Schließung der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung hat auf die steigende Anzahl der Corona-Infektionen in Deutschland und in anderen Ländern reagiert und die Schließung aller Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz verfügt.
Zur Betreuung der Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung haben und denen keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht, ist folgende Ausnahme notwendig:
Eine Notbetreuung durch die Kitas für diese Personengruppe ist sicherzustellen.
Im Laufe der nächsten Woche werde ich weitere Details zur Notfallbetreuung und die Liste der Berufsgruppen veröffentlichen. Bis dahin haben die Einrichtungen die Notfallbetreuung in Eigenregie zu gewährleisten. Dafür ist es notwendig, dass am Montag, den 16. März 2020 eine Personalisierung der Einrichtungen durch den Träger im notwendigen Umfang sichergestellt ist. Vulnerable (schützenswerte) Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf haben, sind bei der Notbetreuung nicht einzusetzen. Weitere Informationen zu vulnerablen Personengruppen finden Sie hier https://msagd.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/20200312_Empfehlungen_mit_Personen_erhoehtes_Risiko.pdf
Folgende Punkte sind bei der Notbetreuung zwingend zu beachten:
■ Die Eltern haben glaubhaft darzulegen, dass sie zur o.g. Personengruppe zählen und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit im engsten sozialen Umfeld zur Verfügung steht.
■ Soweit möglich sollten die Kinder in ihrer vertrauten Umgebung durch vertraute Personen betreut werden.
■ Eine adäquate, ggf. ganztägige Essensversorgung der Kinder muss sichergestellt sein.
■ Die Betreuungsdauer ist an die Bedürfnisse der Eltern mit o.g. Berufen anzupassen, ggf. auch über die üblichen Betreuungszeiten hinaus.
Bei der Einrichtung und Umsetzung der Notbetreuung berät Sie sowohl ihr örtliches Jugendamt als auch meine Behörde. Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen des Referates Kindertagesstätten unter der Telefonnummer 06131 967 500. Eine durchgehende Besetzung ist Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag, den 14. März 2020 von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr sichergestellt.
Die Landesregierung hat eine allgemeine Hotline zu medizinischen Fragen zum Corona-Virus eingerichtet. Diese ist erreichbar unter der Nummer 0800 575 81 00 Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag und Sonntag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Ich möchte Sie bitten, uns zu informieren, wenn in Ihrer Kita eine Notbetreuung eingerichtet wurde. Bitte senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Betreff: Corona Notbetreuung) mit folgenden Daten:
■ Einrichtung Name, Einrichtungsnummer (wenn verfügbar), Ort
■ Anzahl der betreuten Kinder
■ Anzahl des anwesenden pädagogischen Personals
■ Betreuungszeit (von-bis)
■ Art der Verpflegung Eine Information, die sie den Eltern an die Hand geben können, ist beigefügt. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
(Formular auch online unter der Kategorie Aktuelles)
MIt freundlichen Grüßen
im Auftrag
Birgit Zeller
Kita-Schließung und Notfallbetreuung - Vorgaben des Landes und weitere Hinweise
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus hat die Landesregierung am 13.03.20 die Schließung aller Kindertagesstätten verfügt. Anliegend übersenden wir Ihnen hierzu das Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung 13/2020, welchem ein Informationsschreiben für Eltern und Sorgeberechtigte beigefügt ist.
Zur Betreuung der Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung haben und denen keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht, sollen die Einrichtungen eine Notfallbetreuung einrichten. Eine konkrete Definition, welche Berufsgruppen hiervon erfasst sein sollen, liegt derzeit nicht vor. Ob und wann wie im Schreiben angekündigt eine Liste mit Berufsgruppen herausgegeben wird, steht derzeit noch nicht fest.
In einem gestrigen Gespräch mit Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig, an dem unser stellvertretender Vorsitzender, Bürgermeister Ralph Spiegler teilgenommen hat, haben wir seitens des GStB eindringlich die Bedenken geäußert, dass eine solche „weiche“ Regelung ohne Nennung der Berufsgruppen in der Praxis auf große Probleme stoßen wird und die Einrichtungen gegebenenfalls überfordern kann.
Seitens des Landes steht man derzeit der Veröffentlichung einer Berufsgruppenliste zurückhaltend gegenüber, zumal beispielsweise auch bei den Energieversorgern oder im Polizeidienst nicht jede Tätigkeit zwingend erforderlich ist, um die Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten. Ferner bestehen auch Bedenken, dass Härtefälle wie eine Alleinerziehende ohne anderweitige Unterstützung im sozialen Umfeld zur Gewährleistung einer Betreuung nicht erfasst werden.
Die Gespräche erfolgten in einer konstruktiven und zielgerichteten Atmosphäre. Aus unserer Sicht müsste ggf. eine Nachjustierung bezüglich einer Berufsgruppenkonkretisierung erfolgen. Deswegen bitten wir seitens des GStB im Falle von Problemen vor Ort um eine entsprechende Information anhand konkreter Beispiele, damit wir diese an das Ministerium weiter transportieren können.
Bezüglich der ab Montag in den Kindertageseinrichtungen zu treffenden Entscheidungen, wer eine Notfallbetreuung erhält, sollte Folgendes berücksichtigt werden:
Die Maßnahme der Kita-Schließung dient dazu, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Kinder zählen grundsätzlich nicht zur gefährdeten Gruppe eines schweren Krankheitsverlaufs, sind jedoch Multiplikatoren. Die Maßnahme wurde aber auch gerade getroffen, damit Großteil der Bevölkerung, also die Eltern/Sorgeberechtigten, nicht über das Berufsleben zur Zusammenkunft von Menschen beitragen. Nur so können die Viruserkrankungen derzeit eingedämmt werden. Entsprechend dem Sinn und Zweck der Maßnahme ist nach dem Willen der Landesregierung eine restriktive Handhabung, für wen die Notfallbetreuung geöffnet wird, gewünscht. Gleichwohl wird gesehen, dass es im Einzelfall Härtefälle geben kann, für die es eine Öffnung geben soll.
Das Land Hessen hat eine Liste mit Berufsgruppen festgelegt, die eine Notfallbetreuung erhalten. Auch wenn diese Liste für die rheinland-pfälzischen Träger der Kindertagesstätten nicht bindend ist, kann sie jedoch in den ersten Tagen etwas Orientierung bieten. Die Liste kann auf der Webseite des Landes abgerufen werden unter: https://www.hessen.de/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen
Allerdings ist zu beachten, dass dort der Bereich der Daseinsvorsorge nicht miterfasst ist. Nach unserem Dafürhalten ist es gerade in der aktuellen Situation erforderlich, dass über eine personelle Mindestausstattung die Wasser- und Energieversorgung gewährleistet sein muss. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir unsere Mitgliedschaft entsprechend informieren. Wir möchten die Verbandsgemeinden bitten, diese Informationen auch an die ihnen angehörigen Ortsgemeinden weiterzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Heinz Frieden