Aktuelles
Aktuelle informationen zu den Gottesdiensten in der Pfarrei
Liebe Gemeindemitglieder,
liebe Seitenbesucher*innen,
nach zwei Monaten ohne Gottesdienste dürfen wir nun wieder gemeinsam die Eucharistie feiern. Allerdings gelten für die Gottesdienste zahlreiche strenge Auflagen. Diese sollen dafür sorgen, dass die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus maximal vermieden wird.
Dennoch ist die Gefahr einer Ansteckung natürlich größer, wenn ich unter Menschen bin als Zuhause. Daher bitte ich jeden von Ihnen, der aufgrund seines Alters bzw. entsprechender Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehört, sich genau zu überlegen, ob ein Gottesdienstbesuch zurzeit ratsam ist.
Aus diesem Grund haben die Bischöfe auch entschieden, dass die sonntägliche Gottesdienstverpflichtung weiterhin aufgehoben bleibt.
Sollten Sie sich am Tag des Gottesdienstes krank bzw. unwohl fühlen, also beispielsweise Fieber oder Erkältungssymptome haben, verzichten Sie bitte auf einen Besuch.
Unsere Ordner sind verpflichtet Menschen mit offensichtlichen Krankheitssymptomen den Zutritt zur Kirche zu verweigern.
Auflagen
Zu den Auflagen für Gottesdienste gehören:
- Der Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt.
Die Sitzplätze in den Bänken sind durch Markierungen so gestaltet, dass der vorgeschriebene Abstand zwischen den Gläubigen gewahrt wird. Personen, die im selben Haushalt leben (Paare/Familien), können zusammensitzen. - Jeder, der einen Gottesdienst besuchen möchte, muss sich vorher telefonisch im Pfarrbüro anmelden. Bei der Anmeldung werden Name, Adresse, Telefonnummer und ggfs. die Mailadresse erfasst. Diese Daten werden für drei Wochen aufbewahrt und ausschließlich im Bedarfsfall der Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben.
- Alle Gottesdienstteilnehmer müssen einen eigenen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- An den Eingängen müssen die Gottesdienstbesucher die Hände desinfizieren.
- Die Teilnehmenden werden am Eingang von Ordnern empfangen und zu ihren Sitzplätzen geleitet.
- Auf Gemeindegesang muss weitgehend verzichtet werden. Daher liegen in den Kirchen weder Gesangbücher aus, noch brauchen Sie Ihres mitzubringen.
- Der Zelebrant desinfiziert sich vor der Gabenbereitung und der Kommunionausteilung die Hände.
- Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern am Ausgang aufgestellt.
- Beim Friedensgruß ist auf jeglichen körperlichen Kontakt zu verzichten.
- Bei der Kommunionspendung tragen Spender und Empfänger einen Mund-Nase-Schutz. Es wird ein möglichst großer Abstand gewahrt.
- Es ist nur die Handkommunion möglich.
- Die Toiletten in den Kirchen sind geschlossen.
- Ein Fahrdienst zu den Gottesdiensten ist unter den gegebenen Voraussetzungen nicht möglich.
Die kompletten Schutzmaßnahmen des Bistums finden Sie hier.
Gottesdienste
In der Pfarrei feiern wir zu folgenden Zeiten Gottesdienste:
Sonntag, 10. Mai – fünfter Sonntag der Osterzeit
9:00 Uhr Sonntagsmesse Nanzdietschweiler Pfarrer Spiegel
10:30 Uhr Sonntagsmesse Rammelsbach Pfarrer Schubert
10:30 Uhr Sonntagsmesse Reichenbach-Steegen Pfarrer Cwierz
Die Anmeldung zu den Gottesdiensten erfolgt ausschließlich über das Pfarrbüro in Kusel (Telefon: 06381 – 437170) und ist bis Freitagmittag 12 Uhr möglich. Man kann sich nicht für mehrere Sonntage anmelden.
Werktagsmessen finden noch nicht statt.
Pastoralteam und Pfarreirats-Vorstand haben beschlossen zunächst mit wenigen Gottesdiensten zu beginnen. Je nach Resonanz können sich die Zahl der Gottesdienste, sowie Orte und Zeiten noch ändern. In Kürze wird es auch wieder Werktagsmessen geben.
Aufgrund der Vorgaben des Bistums können wir in einigen Kirchen unserer Pfarrei aktuell keine Messen feiern, da sie die notwendigen Voraussetzungen (z.B. Seitengänge, zweiter Eingang) nicht erfüllen.
Nils Schubert
Pfarrer
„Durch die Corona bedingten Einschränkungen in unserem Alltag stehen wir alle vor großen Herausforderungen. Familien mit Kindern sind hierbei besonders gefordert. Durch die Schließungen der Schulen müssen Lerninhalte zu Hause durch die Eltern vermittelt werden. Kindertagesstätten und Nachmittagsangebote sind ebenfalls geschlossen. Vereinsangebote finden kaum mehr statt. Eine Entlastung durch die Großeltern ist eingeschränkt bzw. nicht möglich. Auch mit Freuden können sich die Kinder nicht, wie gewohnt, treffen.
Daher ist es wichtig, dass Familien einen Ansprechpartner bei ihren Fragen, Unsicherheiten und Sorgen haben.
Das Familientelefon ist ein Unterstützungsangebot des Landkreises Kusel in Kooperation mit dem Familienzentrum Kusel der Lebenshilfe St. Wendel, den Ambulanten Diensten der Lebenshilfe Kusel, dem Haus der Diakonie in Kusel und dem FamilienForum Neunkirchen für Familien im Landkreis Kusel.
- Wie kann ich mein Kind sinnvoll beschäftigen?
- Welche Spiel- und Bastelideen gibt es?
- Was können wir als Familie gemeinsam unternehmen?
- Wie lange lasse ich mein Kind am Computer/ Handy spielen?
- Wie kann ich mit meinem Kind über seine Fragen, Sorgen und Ängste sprechen?
- Wie kann ich den Alltag bestmöglich strukturieren und organisieren (Hausaufgabenzeit, Berufstätigkeit, Freizeitgestaltung)?
- Was kann ich tun, wenn es Streit in der Familie oder mit Nachbarn gibt?
- Wie können wir als Eltern für uns sorgen?
- Welche weiteren Beratungsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es noch?
Für diese und weitere Fragen stehen Ihnen die pädagogischen Fachkräfte vertraulich
montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr
unter der Telefonnummer 06381-424 401 zur Verfügung“.
https://landkreis-kusel.de/aktuelles/news/newsdetails.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2009&cHash=4721737ebfaa0abfaa3f3d7d5e03a3b1
Viele Grüße
i.A. Julia Bothe
Fachberatung Kindertagesstätten
Koordination Kita-Einstieg
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Kreisverwaltung Kusel
Abteilung 4 – Jugend und Soziales
Referat 42 – Verwaltung und Soziale Dienste Jugendamt
Postadresse: Besucheradresse:
Trierer Str. 49-51 Fritz-Wunderlich-Str. 47
66869 Kusel 66869 Kusel
Tel.: 06381/424-285
Fax: 06381/424-50-285
www.landkreis-kusel.de
Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit: Ministerin Giffey startet NOTFALL-KIZ
Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen
Die Ausbreitung des Corona-Virus' stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen.
Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag, kurz KiZ, unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem Starke-Familien-Gesetz ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.
Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
"Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen."
Weitere Informationen zum KiZ
Die Berechnungsgrundlage für den KiZ wird vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020 das Einkommen des jeweils letzten Monats vor Antragsstellung, nicht mehr der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung.
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.
Durch den "Kinderzuschlag Digital" ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.
Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie hier:
www.notfall-kiz.de
Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:
www.kinderzuschlag.de
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
www.infotool-familie.de
www.familienportal.de
Web-Ansicht: HTTPS://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/hilfe-fuer-eltern-in-der-corona-zeit--ministerin-giffey-startet-notfall-kiz/153964
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Telefon: 030 201 791 30
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Glinkastraße 2410117 Berlin
(c) 2020 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Impressum: HTTPS://www.bmfsfj.de/bmfsfj/impressum/99480
Menschenhilfe Nanzdietschweiler
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Nanzdietschweiler,
die aktuelle Situation wegen Corona-Virus ist nicht leicht und führt zu persönlichen Einschränkungen. Insbesondere Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen sollten sich vor einer Ansteckung schützen und auch geschützt werden.
Daher bietet die Menschenhilfe Nanzdietschweiler eine Versorgungshilfe an.
Sollten Sie in Ihrem Umfeld niemanden haben, der für sie wichtige Besorgungen oder Einkäufe erledigt, melden Sie sich bei der Menschenhilfe Nanzdietschweiler.
Unter folgenden Telefonnummern können Sie uns erreichen:
Montag- Donnerstag von 17:00-20:00
06383/7056, 0151 16549925
Und
Montag und Mittwoch von 9:00-11:00
0176 26748411
Auch besteht die Möglichkeit über den Dorfmarkt, freitags von 15:00 - 18:00 Uhr, Bestellungen aufzugeben, solange dieser aufgrund der aktuellen Situation stattfindet.
Wir weisen darauf hin, dass wir uns an die Hygieneregeln halten.
- Übergabe der Ware und Lebensmittel vor der Haus/Wohnungstür abstellen
- Das Geld für den Einkauf/Besorgung am besten auslegen und bei der Übergabe das Geld in bar in einer Tüte und genügend Abstand in Empfang nehmen
War wir ausdrücklich nicht leisten:
- Hamsterkäufe
- Das Betreten der Wohnung oder Haus
- Besuch/Botengänge bei infizierten (Eigenschutz)
- Kontakt/ Hände schütteln
Mt freundlichen Grüßen
Annette Filipiak-Bender
Ortsbürgermeisterin