Aktuelles
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
einen einzigartigen Kalender hat die Ortsgemeinde von Nanzdietschweiler zusammen gestellt, durch Bilder von Klaus Helmig, der uns mit seinen Aufnahmen unsere Heimat näher bringt. Timm Geyer und Jörg Gutheil haben bei der Gestaltung des Kalenders entscheidend mitgewirkt. Meinen herzlichen Dank gilt daher allen Verantwortlichen.
Der Kalender kostet 10 Euro und wird am Weihnachtsmarkt, 27.11.2022 zum Verkauf angeboten. Er ist auch über die Ortsbürgermeisterin erhältlich. 015116549925
Mit freundlichen Grüßen
Annette Filipiak-Bender (Ortsbürgermeisterin)
Liebe Kinder und Eltern,
es findet in Nanzdietschweiler wieder ein Laternenumzug statt.
Wann: Freitag, den 12.11.2021 um 17:00 Uhr
Wo: Ratsstube an der Kurpfalzhalle in Nanzdietschweiler
Mitwirkende: Musikverein Nanzdietschweiler, Freiwillige Feuerwehr Nanzdietschweiler,
Es gibt Kinderpunsch, Glühwein und Bier/Getränke, Martinsbrezeln.
Für die Kinder ist der Kinderpunsch kostenlos.
Bitte bringen Sie für den Kinderpunsch/Glühwein eine Tasse mit.
Die Ortsgemeinde Nanzdietschweiler stiftet allen Kindern eine Martinsbrezel.
Auf Ihr Kommen freut sich die Ortsgemeinde Nanzdietschweiler
Mit freundlichen Grüßen
Annette Filipiak-Bender
(Ortsbürgermeisterin)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Alle Jahre wieder……. 24 Fenster in Nanzdietschweiler
Wir erleuchten die Adventsfenster wieder vom 1. Dezember bis 24. Dezember wird jeden Abend um 18 Uhr ein Fenster geöffnet.
Wer ein Fenster gestalten möchte kann sich bei: Tamara Höh 0176 3498 7335 melden.
Die Ortsgemeinde Nanzdietschweiler und Kul-Tour-Art freuen sich auf euer Mitwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Filipiak-Bender
(Ortsbürgermeisterin)
KI zu Nr. 0372:
Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) hat die kommunalen Spit‐ zenverbände über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung von Mar‐ tinsumzügen und Weihnachtsmärkten informiert. Martinsumzüge werden als Veran‐ staltungen der Religionsausübung eingeordnet, sodass das Abstandsgebot gilt. Für eine St. Martinsveranstaltung im Freien ist keine Kontakterfassung erforderlich. Hin‐ sichtlich der Weihnachtsmärkte werden erleichterte Vorgaben zur Kontrolle des 3‐G‐ Nachweises in Aussicht gestellt. Zudem soll eine Regelung in Anlehnung an die Wo‐ chenmärkte getroffen werden.
Aufbewahrungsdauer dieser Nachricht: Dauernd
Nachfolgend geben wir den Inhalt der E‐Mail des Ministeriums vom 06.10.2021 zur Kenntnis:
„Martinsumzüge:
Die Zulässigkeit von Martinsumzügen richtet sich nach § 6 Abs. 1 der 26. Corona‐ Bekämpfungsverordnung Rheinland‐Pfalz (26. CoBeLVO). Der Martinsumzug oder vergleich‐ bare Veranstaltungen sind als Veranstaltungen im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 26. CoBeLVO anzusehen. Es gilt daher das Abstandsgebot nach § 3 Abs. 1 Satz 1 26. CoBeLVO, wobei Fami‐ lien oder andere Gruppen nach § 4 Abs. 1 26. CoBeLVO zusammenstehen oder gehen dür‐ fen. Gemeinsames Singen ist in reduziertem Maße möglich. Musikalische Beiträge von En‐ sembles wie Bläsergruppen sind unter Wahrung des Abstandsgebots ebenfalls zulässig. Durch eine Anpassung der Regelung in § 6 Abs. 2 Satz 1 im Rahmen der 1. Änderungsverord‐ nung zur 26. CoBeLVO wird zudem klargestellt werden, dass eine Kontakterfassung nur bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen erfolgen muss. Bei einem Martinsumzug wäre sie mithin nicht vonnöten, so dass die organisatorischen Anforderungen in einem gut händelba‐ ren Rahmen verbleiben dürften.
Weihnachtsmärkte:
Der Landesregierung und namentlich dem MWG ist daran gelegen, Weihnachtsmärkte in einem Rahmen zu ermöglichen, der Infektionsschutz, Geselligkeit und Wirtschaftlichkeit 2 gleichermaßen berücksichtigt. Schon jetzt wären nach der 26. CoBeLVO Weihnachtsmärkte oder vergleichbare Veranstaltungen zulässig. Im rheinland‐pfälzischen System "2G plus" dür‐ fen in der Warnstufe 1 500 nicht‐immunisierte Personen und darüber hinaus geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 11 Jahre bis zu einer Höchstzahl von 25.000 Personen teilnehmen. In den Warnstufen 2 und 3 reduziert sich die Zahl der zugelas‐ senen nicht‐immunisierten Personen auf 200 bzw. 100 Personen. Im Übrigen gilt die Mas‐ kenpflicht, die dort entfällt, wo es nicht zu Personenansammlungen kommt oder die Einhal‐ tung des Abstandsgebots sichergestellt ist. Für die nicht‐immunisierten Personen gilt weiter die Testpflicht. Der Veranstalter hat zudem ein Hygienekonzept vorzuhalten. Sollten an ei‐ nem Weihnachtsmarkt nur maximal 25 (in Warnstufe 2 und 3 zehn bzw. fünf) nicht‐ immunisierte Personen teilnehmen, entfallen Abstandsgebot und Maskenpflicht.
Uns ist bewusst, dass insbesondere die Kontrolle der "2G plus"‐Regeln einen hohen organi‐ satorischen Aufwand bedeuten wird, z. B. hinsichtlich einer effektiven Zugangskontrolle. Zur Entlastung der Veranstalter und der beteiligten Schausteller kann daher im Rahmen einer künftigen Verordnung eine gesonderte Regelung zu den Weihnachtsmärkten in Aussicht ge‐ stellt werden. Diese steht unter der Voraussetzung, dass eine negative Entwicklung des In‐ fektionsgeschehens nicht entgegensteht. Dies vorangestellt beabsichtigen wir, die Weih‐ nachtsmärkte in Anlehnung an die Regelungen zu den Wochenmärkten in § 7 26. CoBeLVO zu ermöglichen. Damit würden auf Weihnachtsmärkten das Abstandsgebot und die Masken‐ pflicht gelten. Die Maskenpflicht könnte während des Konsums von Speisen und Getränken unter Wahrung des Abstandsgebots entfallen. Die Teilnahme an einem Weihnachtsmarkt würde nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen ("3G") gestattet werden. Da sich bei Weihnachtsmärkten aber gerade die Zugangssteuerung problematisch gestalten dürfte, soll die künftige Regelung vorsehen, dass der Veranstalter auf das Erfordernis eines 3‐G‐ Nachweises durch Aushänge hinzuweisen und (nur) stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen hat. Diese Kontrollen sollen auch durch eingesetzte Ordnungsdienste und nicht nur durch die Ordnungsbehörden erfolgen dürfen.“
Ein herzliches Dankeschön an alle Vereine, Fördervereine, sowie die Gaststätte Trafo, die dieses Jahr unsere beiden Kerwen nach den Corona –Hygienevorschriften durchgeführt haben. Ein besonderer Dank an die Straußjugend, dass Sie dazu beigetragen haben, die Kerwen wieder zu dem Ereignis zu machen, wie wir sie kennen. Auch dem Musikverein Nanzdietschweiler gebührt ein großer Dank, für die musikalische Unterstützung an den Kerwe Tagen.
Mit freundlichem Gruß
Annette Filipiak-Bender
Ortsbürgermeisterin