Die Ortsgemeinde plant den bestehenden Feldwirtschaftsweg (Mühlpfad) ausgehend vom Neubaugebiet bis zur Dietschweilerer Mühle an der L 358 auf einer Gesamtlänge von ca. 400 Meter als Geh- und Radweg auszubauen. Hintergrund ist, den Glan-Blies-Radweg direkt und ohne längere Steigungsstrecken an die Region Kaiserslautern (aus Richtung Katzenbach) über die K 58 anzubinden.

Gleichzeitig wäre der Geh- und Radweg auch innerörtlich sinnvoll, um den Ortsteil Nanzdiezweiler und das Neubaugebiet an den Ortsteil Dietschweiler mit dem bestehenden Ortsmittelpunkt (Kurpfalzhalle, Sportgelände, Arztpraxis, Grundschule und Grünes Klassenzimmer) anzubinden.

Im Rahmen der Dorfmoderation (Beginn 2008) wurde das Dorferneuerungskonzept aus dem Jahre 1993 fortgeschrieben. Vor dem Hintergrund dieses im Rahmen der Moderation begonnenen Diskussionsprozesses hatten sich die Bürgerinnen und Bürger auch intensiv mit touristischen Fragestellungen sowie dem Zusammenwachsen der aus drei Ortsteilen bestehenden Ortsgemeinde befasst. Hierbei wurde festgestellt, dass ein Ausbau des bestehenden Mühlpfades in mehrfacher Hinsicht für die Ortsgemeinde sehr positive Auswirkungen hätte.

Am 2. Juni 2010, hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung beschlossen, den Mühlpfad als Geh- und Radweg auszubauen und Fördermittel zu beantragen. Mit Schreiben vom 25.02. 2016 hat das Innenministerium Zuwendungen aus dem Investitionsstock in Höhe von 88.000 € für das Projekt bereitgestellt. Der Bewilligung werden zuwendungsfähige Gesamtkosten von 146.000 € zugrunde gelegt. Das Planungsbüro Decker aus Kusel, hatte 2010 für das damalige Planungsteam Westrich aus Nanzdietschweiler die Tiefbaupläne entworfen. Dieses wurde über die Bewilligung der Fördermittel unterrichtet und zur Aufnahme der weiteren Bearbeitung gebeten.

Der Bauausschuss hat am 21. April 2016 zusammen mit dem Planungsbüro Decker vor Ort die Ausbaupläne beraten und die aktualisierte Planung einer neuen Wegeführung parallel zum Hang auf dem ehemaligen Fußweg beraten. Durch die neue Wegeführung kann mit max. 6% Steigung die barrierefreie Lösung umgesetzt werden Der Wirtschaftsweg wird dadurch nur im unteren Anschlussbereich auf etwa 30m mit genutzt und an dieser Stelle auf 3 m Breite ausgebaut. Damit der talseitige Böschungsfuß nicht im Überschwemmungsbereich des Glans zum Liegen kommt, wird bei ca. Station 0+35 m die Lage weiter bergseitig verschoben.

Gemäß der Anregung aus dem Bauausschuss, wird die Drainage bergseitig durchgehend eingeplant. Die Planung wurde in dieser Form vom Bauauschuss befürwortet. Da die geplante Maßnahme zum Teil weniger als 40 m von der Uferlinie (Gewässer ll. Ordnung) entfernt liegt, ist zwingend eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 31 Landeswassergesetz erforderlich. Des Weiteren muss wegen der Versiegelung von Flachen der freien Landschaft ein naturschutzrechtlicher Ausgleich getätigt werden. Hierzu ist die Erstellung einer sog. Landespflegerischen Ausgleichsplanung erforderlich. Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung zu. Das Vorhaben soll auf Grundlage dieser Planung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgeschrieben werden. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den nach Angebotsprüfung wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

 

2016 05 02 Lageplan Muehlenpfad