Ausbau der Landesstraße 358 (Hauptstraße) in der Ortslage Nanzweiler
Fotos (1-3) zeigen den mittlerweile asphaltierten Teilbereich im 1. Bauabschnitt. Die Pflasterarbeiten werden in den nächsten Wochen durchgeführt.

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Die Fotos (4-5) zeigen die Tief- und Ausbauarbeiten im letzten Teilstück des 1. Bauabschnittes.

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Der Ausbau der Hauptstraße schreitet zügig voran. Im Oktober wird der 1. Bauabschnitt bereits asphaltiert werden. Das bedeutet, dass zunächst die Tragschicht und nach Abschluss der Pflasterarbeiten an den Gehwegen die Deckschicht aufgetragen wird.

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Zurzeit arbeiten 2 Kolonnen an der Straße. Neben den Straßenarbeiten im 1. Abschnitt, werden im 2. Abschnitt die Kanalarbeiten im Bereich Von der Leyenstraße bis zur Glanbrücke durchgeführt. Es ist geplant, dass auch dieser Abschnitt vor Einbruch des Winters asphaltiert wird.

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Die Firma Wolf & Sofsky GmbH wird auch den Winter über Tiefbauarbeiten durchführen, soweit dies witterungsbedingt möglich ist. Dies könnte bedeuten, dass schon in diesem Jahr mit den Straßenbauarbeiten von der Glanbrücke aus in Richtung Glan-Münchweiler begonnen wird. Wie sich dies im Einzelnen darstellt (Vollsperrung, Umleitung oder einseitige Sperrung der Fahrbahn), wird noch rechtzeitig mitgeteilt.


 

 Stand September:

L358 Baumassnahme

 

Die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten im 1. Abschnitt sind soweit abgeschlossen. Zurzeit werden diefoto hauptstr 020915b Versorgungsleitungen im Bereich der Gehwege verlegt, so dass im weiteren Verlauf mit den eigentlichen Straßenbauarbeiten begonnen werden kann. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch in Kürze die innerörtliche Umleitungsstrecke in der Verlängerung der Schulstraße hin zum Lichtenstanger Weg in Richtung Von der Leyenstraße hergestellt. Im Anschluss daran werden die Arbeiten in Höhe Von der Leyenstraße bis zur Glanbrücke aufgenommen. Dies bedeutet, dass die Zufahrt für die Anwohner der Von der Leyenstraße, sowie der Kindertagesstätte und der katholischen Kirche bis zur Fertigstellung des 2. Abschnittes über die Schulstraße erfolgen muss. Die Absprachen mit dem Polier der Baufirma bleiben von dieser Regelung, wie bisher problemlos erfolgt, unberührt.
 

Aktuelles vom 02.09.15